- Die Reisebedingungen für Pauschalreisen & Allgemeine Geschäftsbedingungen Boat Bike Tours B.V. gelten für alle Reisen und damit verbundenen Dienstleistungen, die bei Boat Bike Tours B.V. gebucht werden, sowie für Reisearrangements und Bestätigungen, die Teil dieser Buchung sind und in der Buchungsbestätigung von Boat Bike Tours B.V. aufgeführt sind. Wenn Sie eine Reise bei Boat Bike Tours B.V. buchen, werden diese Bedingungen Teil des Reisearrangements und Ihrer Buchungsbestätigung beigefügt. Falls abweichende Bestimmungen auf (Teile) Ihrer Buchung zutreffen, werden Sie darüber schriftlich vor oder bei der Buchung von uns informiert. Ihre Reisebestätigung ist verbindlich. Reiseprogramme und weitere Informationen verstehen sich vorbehaltlich zwischenzeitiger Änderungen, die sich u.a. aus meteorologischen, technischen oder nautischen Gründen ergeben.
- Für alle Buchungen, die bis spätestens einschl. 30. September 2025 vorgenommen werden, können die dafür geltenden Bedingungen (AGB) über DIESEN LINK eingesehen und heruntergeladen werden.
- Für alle Buchungen, die ab dem 1. Oktober 2025 vorgenommen oder geändert werden, können die dafür geltenden Bedingungen (AGB) über DIESEN LINK eingesehen und heruntergeladen werden.
- Geschäftsbedingungen Drittanbieter: Wenn Sie Dienstleistungen von Drittanbietern buchen, wie z.B. Valet Parking Parkservice, Hotelreservierungen, Transfers, gelten die Bedingungen von Boat Bike Tours B.V. nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes dieser Drittanbieter gelten für die Dienstleistungen, die von jedem einzelnen dieser Dritten angeboten werden.
- Boat Bike Tours B.V. bietet Ihnen eine Kombination von Reisedienstleistungen, wobei es sich handelt um eine Paketreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Endverbraucher auf alle EU-Rechte, die für Paketreisen gelten, Anspruch erheben. Weitere Informationen über Basisrechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2303.
Die wichtigsten Rechte eines Endverbrauchers finden Sie über diesen Link Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge
- Insolvenzabsicherung: Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) – (nur für Endverbraucher). Reiseveranstalter sind nach geltendem Niederländischen und Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern (gemäß § 513a des Niederländische Bürgerlichen Gesetzbuchs und EU-Richtlinie 2015/2302). Dazu ist Boat Bike Tours B.V. Teilnehmer von SGR. HIER finden Sie dazu alle Einzelheiten.
